Neues EU-Verpackungsgesetz
Ab 12.08.2026 tritt ein neues EU-Verpackungsgesetz in Kraft. Wer als Unternehmen Waren in andere EU-Länder versendet, muss sich zunehmend mit den jeweiligen nationalen Verpackungsvorschriften auseinandersetzen. Für jedes Lieferland müssen Verpackungen dokumentiert, registiert und lizenziert werden. Ab 12.08.2026 muss zudem für jedes Land einzeln ein Bevollmächtigter beauftragt werden.
Dadurch entsteht nicht nur bürokratischer Aufwand, sondern natürlich auch Kosten. Leider sieht das Gesetz keine Staffelung je nach Anzahl versendeter Pakete vor, d.h. egal, ob ich wenige Pakete pro Jahr versende oder tausende - Pflichten und Preise bleiben die Gleichen.
Für große Unternehmen und internationale Händler sind die Kosten also im Verhältnis überschaubar - bei kleineren Betrieben stehen sie dagegen schnell in keinem vernünftigen Verhältnis zu den tatsächlichen Bestellmengen. Für uns als kleine Manufaktur ist das so nicht tragbar.
Was bedeutet das für euch?
Der Versand innerhalb Deutschlands bleibt natürlich wie gewohnt bestehen. Die Schweiz ist als Nicht-EU-Land natürlich auch nicht betroffen, daher könnt ihr nach wie vor in die Schweiz bestellen.
Nach Österreich möchten wir bald wieder versenden, es ist aber aktuell noch nicht absehbar, wann das möglich sein wird. Wir arbeiten gerade daran, die dafür notwendigen Voraussetzungen umzusetzen.
Für die übrigen EU-Länder wird der Versand zunächst gezwungenermaßen eingestellt. Wir hoffen, dass sich an der Gesetzeslage zukünftig nochmal etwas ändern wird, damit wir den Versand in die anderen EU-Länder wieder aufnehmen können.
Vielen Dank für euer Verständnis.